Schnelle und unkomplizierte Förderung von E-Auto Ladestationen

Was steckt hinter dem NRW-Förderprogramm?

Wussten Sie, dass Sie sich eine staatliche Förderung für die Installation Ihrer Ladestation einholen können? Das Bundeskabinett hat zu Beginn dieses Jahres beschlossen, Privatpersonen in NRW mit einem Gesamtbudget von insgesamt 50 Millionen Euro im Rahmen des „Masterplan Infrastruktur“ zu unterstützen.

Sie spielen schon seit längerem mit dem Gedanken, sich ein Elektrofahrzeug anzuschaffen, sind aber noch nicht hundertprozentig überzeugt? So geht es vielen Menschen in Deutschland. Der „große Umbruch“ hin zur Elektromobilität bleibt noch aus. Da überrascht es nicht, dass von staatlicher Seite aus versucht wird, einen Anreiz zu schaffen, um die E-Mobility in NRW weiter voranzubringen. Auch, damit Deutschland seine Klimaziele bis zum Jahr 2030 erreichen kann.

Wollen Sie auch gefördert werden?

Wir beraten Sie gerne.

Warum zweifeln immer noch so viele Leute? Zum einen sind die Anschaffungskosten im ersten Vergleich höher als bei einem Auto mit Verbrennungsmotor. Man überlegt lieber mehrmals, ob die Anschaffung wirklich lohnt. Auf der anderen Seite besteht das Problem, dass die LadestationenInfrastruktur in Deutschland noch ausbaufähig ist. Es gibt momentan noch zu wenig Ladestationen, die eine flächendeckende Ladestationen-Infrastruktur gewährleisten würden.

Auch private Wallboxen decken den tatsächlichen Bedarf noch nicht ab. Aus diesem Grund will der Staat Privatpersonen mit Fördermaßnahmen unter die Arme greifen. Lange galt es, dass Investitionen aus privater Hand nicht zulässig waren: Beispielsweise sind Sie Mieter. Ihr Vermieter oder Ihre Haus/ Wohnungseigentümerschaft musste zuvor bejahen, dass WallboxInstallationsarbeiten stattfinden dürfen. Haben Sie nun dennoch ein Elektroauto, mussten Sie wohl oder übel auf das Angebot des Ladens an öffentlichen Plätzen zurückgreifen. Mit dem Förderungsprogramm sollen nun vor allem auch Mieter entlastet, und Anspruch auf die Förderung garantiert werden.

Das „Gebäude- Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz“, das im März 2020 verabschiedet wurde, macht nun die Pflicht geltend, dass in jedem Neubau oder sanierten Bau am Autostellplatz Schutzrohre für Elektrokabel als Ladepunkte vorhanden sein müssen. In oder an Nichtwohngebäuden soll dafür mindestens ein möglicher Ladepunkt vorhanden sein.

Wie Sie sehen, tut sich einiges. Doch kommt von staatlicher Seite aus gefühlt noch zu wenig, um wirklich Impulsgeber zu sein. Wir möchten Sie diesbezüglich unterstützen und Ihnen mit unserem Beratungsangebot alle Tipps und Tricks mit auf den Weg geben, um die Ihnen zustehenden Fördermittel zu erhalten und sie bestmöglich zu nutzen.

Bitte beachten Sie zum Schluss: Das Förderungsangebot läuft Ende 2020 aus. Also gilt: Informieren Sie sich schnellstmöglich und holen Sie sich einen Beratungstermin bei uns ein.

Christian Freibott

Wir beraten Sie gerne, persönlich und kostenfrei

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